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19.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 216/23 |
Rechtsmittel, eingelegt am 5. Januar 2023 vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 26. Oktober 2022 in der Rechtssache T-298/20, KD/EUIPO
(Rechtssache C-5/23 P)
(2023/C 216/31)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch G. Predonzani und K. Tóth als Bevollmächtigte)
Andere Partei des Verfahrens: KD
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das angefochtene Urteil (1) aufzuheben; |
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die Aufhebungsklage als unzulässig oder unbegründet abzuweisen oder, falls der Gerichtshof seines Erachtens nicht abschließend entscheiden kann, die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; |
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der Klägerin die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das EUIPO stützt sein Rechtsmittel auf vier Gründe.
Mit seinem ersten Rechtsmittelgrund, der gegen die Rn. 23 bis 31 des angefochtenen Urteils gerichtet ist, macht das Amt geltend, dass Art. 43 in Verbindung mit Art. 110 des Statuts rechtsfehlerhaft ausgelegt worden sei.
Mit seinem zweiten Rechtsmittelgrund, der gegen die Rn. 67, 72 bis 76, 79 und 80 des angefochtenen Urteils gerichtet ist, rügt das Amt Rechtsfehler im Hinblick auf die Rechtsnatur des praktischen Leitfadens für Beurteilende, den sanktionierten Verstoß gegen die Begründungspflicht und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen.
Mit seinem dritten Rechtsmittelgrund, der gegen die Rn. 93 und 96 bis 103 des angefochtenen Urteils gerichtet ist, macht das Amt eine Verzerrung von Tatsachen und eine fehlerhafte Beweiswürdigung geltend.
Mit seinem vierten Rechtsmittelgrund, der gegen die Rn. 121 bis 129 des angefochtenen Urteils gerichtet ist, bringt das Amt vor, das Gericht habe die Fürsorgepflicht rechtsfehlerhaft ausgelegt und gegen seine Begründungspflicht verstoßen.
(1) Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2022, KD/EUIPO (T-298/20, EU:T:2022:671, im Folgenden: angefochtenes Urteil).