Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 4. Juli 2024 – SN/Parlament
(Rechtssache C-430/23 P) ( 1 )
„Rechtsmittel – Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge“
1. |
Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit – Beanstandung der Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts durch das Gericht – Zulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2) (vgl. Rn. 44, 61, 75) |
2. |
Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Kontrolle der Verwendung von Kosten für parlamentarische Assistenz – Beweislast – Pflicht, die tatsächliche Erbringung der Assistenzleistungen nachzuweisen, die für das Mandat eines Abgeordneten erforderlich sind und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen – Berücksichtigung der Qualität der Arbeit des parlamentarischen Assistenten – Fehlen (Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 33 Abs. 1 und 2 sowie Art. 68) (vgl. Rn. 47-50, 53, 79) |
3. |
Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge – Keine Vorkenntnis eines Abgeordneten, dass das Gehalt des parlamentarischen Assistenten zu Unrecht bezahlt wurde – Unbegründeter Rechtsmittelgrund (vgl. Rn. 52, 65, 66, 68) |
4. |
Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge – Verschuldensunabhängige Haftung – Fehlen (Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68 Abs. 1 und 2) (vgl. Rn. 64, 67, 77) |
5. |
Europäisches Parlament – Mitglieder – Kostenerstattung und Vergütung – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beschluss des Generalsekretärs des Parlaments – Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des betroffenen Abgeordneten – Fehlen (Beschluss des Europäischen Parlaments 2005/684; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68) (vgl. Rn. 81, 82) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
SN trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments. |
( 1 ) ABl. C 314 vom 4.9.2023.