Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 4. Juli 2024 – SN/Parlament

(Rechtssache C-430/23 P) ( 1 )

„Rechtsmittel – Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge“

1. 

Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit – Beanstandung der Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts durch das Gericht – Zulässigkeit

(Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2)

(vgl. Rn. 44, 61, 75)

2. 

Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Kontrolle der Verwendung von Kosten für parlamentarische Assistenz – Beweislast – Pflicht, die tatsächliche Erbringung der Assistenzleistungen nachzuweisen, die für das Mandat eines Abgeordneten erforderlich sind und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen – Berücksichtigung der Qualität der Arbeit des parlamentarischen Assistenten – Fehlen

(Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 33 Abs. 1 und 2 sowie Art. 68)

(vgl. Rn. 47-50, 53, 79)

3. 

Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge – Keine Vorkenntnis eines Abgeordneten, dass das Gehalt des parlamentarischen Assistenten zu Unrecht bezahlt wurde – Unbegründeter Rechtsmittelgrund

(vgl. Rn. 52, 65, 66, 68)

4. 

Europäisches Parlament – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge – Verschuldensunabhängige Haftung – Fehlen

(Beschluss 2005/684 des Europäischen Parlaments; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68 Abs. 1 und 2)

(vgl. Rn. 64, 67, 77)

5. 

Europäisches Parlament – Mitglieder – Kostenerstattung und Vergütung – Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beschluss des Generalsekretärs des Parlaments – Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des betroffenen Abgeordneten – Fehlen

(Beschluss des Europäischen Parlaments 2005/684; Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68)

(vgl. Rn. 81, 82)

Tenor

1. 

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. 

SN trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments.


( 1 ) ABl. C 314 vom 4.9.2023.