23.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/68 |
Klage, eingereicht am 25. November 2022 — Falqui/Parlament
(Rechtssache T-735/22)
(2023/C 24/94)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Enrico Falqui (Florenz, Italien) (vertreten durch die Rechtsanwälte F. Sorrentino und A. Sandulli)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Mitteilung D310275 vom 26. September 2022 der Generaldirektion Finanzen — Direktion Finanzielle und soziale Rechte der Mitglieder — Referat Entschädigung und soziale Rechte der Mitglieder — II Referatsleiter für nichtig zu erklären; |
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die Mitteilung D307559 vom 4. Juli 2022 der Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments — Direktion Finanzielle und soziale Rechte der Mitglieder — Referat Entschädigung und soziale Rechte der Mitglieder für nichtig zu erklären; |
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alle Maßnahmen anzuordnen, die für den Schutz der Rechte des Klägers erforderlich sind; |
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das Europäische Parlament zur Zahlung der während des Verfahrens rechtswidrig einbehaltenen Summen zu verurteilen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen den Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2008 und vom 9. Juli 2008 über „Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments“
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2. |
Zweiter Klagegrund: Rechtswidrige Anwendung einer gegen die fundamentalen Grundsätze der Unionsrechtsordnung und insbesondere gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßenden nationalen Regelung. Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts.
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