23.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/66


Klage, eingereicht am 24. November 2022 — Deripaska/Rat

(Rechtssache T-732/22)

(2023/C 24/91)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Oleg Vladimirovich Deripaska (Khutor Sokolsky, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 (1) für nichtig zu erklären, soweit er den Beschluss (GASP) 2014/145 des Rates vom 17. März 2014 in der durch den Beschluss (GASP) 2022/582 vom 8. April 2022 geänderten Fassung, mit dem sein Name in den Anhang des Beschlusses 2014/145 aufgenommen wurde, bis zum 15. März 2023 für anwendbar erklärt;

die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 (2) insoweit für nichtig zu erklären, als sie seinen Namen auf der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 vom 17. März 2014 belässt;

den Rat zu verurteilen, ihm den vorläufigen Betrag von 1 000 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schaden zu zahlen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf drei Klagegründe:

1.

Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und der Begründungspflicht.

2.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler hinsichtlich der vom Rat angeführten Gründe.

3.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung der Grundrechte.


(1)  Beschluss (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 149).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 1).