23.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/66 |
Klage, eingereicht am 24. November 2022 — Deripaska/Rat
(Rechtssache T-732/22)
(2023/C 24/91)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Oleg Vladimirovich Deripaska (Khutor Sokolsky, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 (1) für nichtig zu erklären, soweit er den Beschluss (GASP) 2014/145 des Rates vom 17. März 2014 in der durch den Beschluss (GASP) 2022/582 vom 8. April 2022 geänderten Fassung, mit dem sein Name in den Anhang des Beschlusses 2014/145 aufgenommen wurde, bis zum 15. März 2023 für anwendbar erklärt; |
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die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 (2) insoweit für nichtig zu erklären, als sie seinen Namen auf der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 vom 17. März 2014 belässt; |
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den Rat zu verurteilen, ihm den vorläufigen Betrag von 1 000 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schaden zu zahlen; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf drei Klagegründe:
1. |
Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und der Begründungspflicht. |
2. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler hinsichtlich der vom Rat angeführten Gründe. |
3. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung der Grundrechte. |
(1) Beschluss (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 149).
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 1).