23.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/47


Klage, eingereicht am 8. November 2022 — van der Linde/EDSB

(Rechtssache T-678/22)

(2023/C 24/62)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Frank van der Linde (Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin C. Forget)

Beklagter: Europäischer Datenschutzbeauftragter

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung (1) zu bestätigen, soweit der EDSB Europol anweist, ihm gemäß Art. 36 Abs. 2 der Verordnung 2022/991 (2) Zugang zu allen ihn betreffenden Daten zu gewähren;

im Übrigen die Entscheidung des EDSB für nichtig zu erklären, soweit sie ihm keine ausreichenden Garantien bietet, da sie keine Frist für ihre Durchführung, kein Zwangsgeld und keine ausreichende Sanktion gegenüber Europol vorsieht, wodurch ihm de facto das Recht auf Akteneinsicht und der Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz im Sinne der Art. 8 und 47 der Charta vorenthalten werden;

hilfsweise, ihm einen vorläufigen Betrag von einem Euro für den immateriellen Schaden zuzusprechen;

in jedem Fall dem EDSB die Kosten in der vom Kläger angegebenen Höhe aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf einen Klagegrund, mit dem er einen Verstoß gegen die Art. 8 und 47 der Charta der Grundrechte der EU geltend macht.


(1)  Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten in der Beschwerdesache 2020 — 0908 gegen die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) vom 8. September 2022.

(2)  Verordnung (EU) 2022/991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (ABl. 2022, L 169, S. 1).