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28.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 451/18 |
Klage, eingereicht am 4. Oktober 2022 — CMB/Kommission
(Rechtssache T-619/22)
(2022/C 451/22)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: CMB Colorex Master Batches BV (Helmond, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Wolf)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss C(2022) 5829 final der Kommission vom 5. August 2022 für nicht zu erklären, mit dem zum 16. August 2022 von CMB Colorex Master Batches eine Hauptschuld von 125 166,68 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 24 592,68 Euro, d. h. ein Gesamtbetrag von 149 759,36 Euro, zurückgefordert wird. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt.
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1. |
Die Forderung sei bereits erloschen. |
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2. |
Verletzung des Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm.
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3. |
Falsche Bemessung der Forderung.
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