3.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 380/25


Klage, eingereicht am 22. August 2022 — Sastela v EUIPO — Zenergo (Tante Mitzi Caffè CAFFÈ — STRUDEL — BARETTO)

(Rechtssache T-510/22)

(2022/C 380/31)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Sastela, proizvodnja peciva in tort, d.o.o. (Ljutomer, Slowenien) (vertreten durch Rechtsanwalt U. Pogačnik)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Zenergo d.o.o. (Zgornja Polskava, Slowenien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Europäische Bildmarke Tante Mitzi Caffè CAFFÈ — STRUDEL — BARETTO — Unionsmarke Nr. 11 425 394

Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Juni 2022 in der Sache R 1413/2021-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Klage in dieser Rechtssache stattzugeben, die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass ihrer Beschwerde bei der Beschwerdekammer stattgegeben und die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung dahin abgeändert wird, dass der Verfallsantrag in Bezug auf die streitige Marke zurückgewiesen wird;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das EUIPO zur weiteren Beratung zurückzuverweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.