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19.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 359/84 |
Klage, eingereicht am 18. Juli 2022 — HB/Kommission
(Rechtssache T-444/22)
(2022/C 359/102)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: HB (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Klage für zulässig und für begründet zu erklären, infolgedessen |
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den am 16. Mai 2022 zugestellten Beschluss vom 13. Mai 2022, mit dem die Beklagte die Forderung, die der Klägerin gegen die Beklagte zusteht, weil der Kommission in den Urteilen vom 21. Dezember 2021, HB/Kommission (T-795/19, nicht veröffentlicht, EU:2021:917), und vom 21. Dezember 2021, HB/Kommission (T-796/19, nicht veröffentlicht, EU:2021:918), die Kosten auferlegt worden sind, gegen die Forderung aufgerechnet hat, die die Kommission auf der Grundlage der Rückforderungsentscheidung vom 15. Oktober 2019 in Höhe von 1 197 055,86 Euro (Auftrag CARDS/2008/166-429) (Hauptbetrag) gegen die Klägerin geltend gemacht hat, für nichtig zu erklären, |
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die Beklagte zum Ersatz des materiellen Schadens zu verurteilen, |
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der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Gründe geltend.
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1. |
Der Kommission fehle die Zuständigkeit zum Erlass des angefochtenen Beschlusses, und ihm fehle die Rechtsgrundlage. |
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2. |
Zum einen verfüge die Kommission nach der Haushaltsordnung über keine Geldforderung gegen die Klägerin und zum anderen sei gegen die Haushaltsordnung und gegen Art. 266 AEUV verstoßen worden. |