3.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 380/17 |
Klage, eingereicht am 12. Juli 2022 — PV/Europäische Staatsanwaltschaft
(Rechtssache T-443/22)
(2022/C 380/20)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: PV (vertreten durch Rechtsanwalt P. Yatagantzidis)
Beklagte: Europäische Staatsanwaltschaft
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtenen Beschlüsse aufzuheben, nämlich: a) den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 23. März 2022, Nr. 015/2022, mit dem die Beschwerde vom 3. Dezember 2021 gegen den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 8. September 2021, Nr. 090/2021, zurückgewiesen wurde, b) den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 8. September 2021, Nr. 090/2021, c) den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 30. Mai 2022, Nr. 021/2022 sowie d) jede andere damit im Zusammenhang stehende Handlung oder Unterlassung der Organe der Beklagten; |
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die Beklagte zur Zahlung eines Gesamtbetrags von 100 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu verurteilen; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf die gleichen Gründe gestützt wie sie in der Rechtssache T-442/22, PU/ Europäische Staatsanwaltschaft, geltend gemacht wurden.