3.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 380/17


Klage, eingereicht am 12. Juli 2022 — PV/Europäische Staatsanwaltschaft

(Rechtssache T-443/22)

(2022/C 380/20)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: PV (vertreten durch Rechtsanwalt P. Yatagantzidis)

Beklagte: Europäische Staatsanwaltschaft

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtenen Beschlüsse aufzuheben, nämlich: a) den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 23. März 2022, Nr. 015/2022, mit dem die Beschwerde vom 3. Dezember 2021 gegen den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 8. September 2021, Nr. 090/2021, zurückgewiesen wurde, b) den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 8. September 2021, Nr. 090/2021, c) den Beschluss des Kollegiums der Beklagten vom 30. Mai 2022, Nr. 021/2022 sowie d) jede andere damit im Zusammenhang stehende Handlung oder Unterlassung der Organe der Beklagten;

die Beklagte zur Zahlung eines Gesamtbetrags von 100 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf die gleichen Gründe gestützt wie sie in der Rechtssache T-442/22, PU/ Europäische Staatsanwaltschaft, geltend gemacht wurden.