9.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 7/32


Klage, eingereicht am 11. Oktober 2022 — Canalones Castilla/EUIPO — Canalones Novokanal (Wasserabflussrohre, Abflussrohre [Wasser-])

(Rechtssache T-329/22)

(2023/C 7/41)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Canalones Castilla, SL (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt F. J. Serrano Irurzun)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Canalones Novokanal, SL (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Klägerin

Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Wasserabflussrohre, Abflussrohre [Wasser-]) — Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 363 486-0001

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. April 2022 in der Sache R 1122/2021-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

für den Fall, dass ihre Anträge in vollem Umfang zurückgewiesen werden, in der das Verfahren beendenden Entscheidung im Rahmen der Kostenentscheidung anzuordnen, dass die anderen Parteien ihre eigenen Kosten tragen.

Angeführte Klagegründe

Die vorherige Offenbarung des von der Antragstellerin auf Nichtigerklärung vorgelegten Geschmacksmusters sei nicht hinreichend nachgewiesen worden.

Hilfsweise: Das von der Antragstellerin auf Nichtigerklärung als älter dargestellte Geschmacksmuster erwecke nicht denselben Gesamteindruck wie das streitige Geschmacksmuster.

Hilfsweise: Die Offenbarung wäre betrügerisch, weil sie in Bezug auf das Urheberrecht missbräuchlich wäre.