4.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 257/46


Klage, eingereicht am 19. Mai 2022 — Moshkovich/Rat

(Rechtssache T-283/22)

(2022/C 257/60)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Vadim Nikolaevich Moshkovich (Tambov, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, T. Bontinck, Rechtsanwältin A. Guillerme, Rechtsanwälte L. Burguin, M. Moretto, V. Villante und Rechtsanwältin M. Pirovano)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2022/397 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2022/396 des Rates vom 9. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2) (im Folgenden: angefochtene Rechtsakte), für nichtig zu erklären, und

dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

1.

Verstoß gegen das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Schutz, gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die Begründungspflicht und gegen Art. 296 AEUV.

2.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen die Kriterien für die Aufnahme in die Liste nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung der Grundrechte des Klägers auf Eigentum sowie auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 und 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

4.

Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.


(1)  ABl. 2022, L 80, S. 31.

(2)  ABl. 2022, L 80, S. 1.