4.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 257/46 |
Klage, eingereicht am 19. Mai 2022 — Moshkovich/Rat
(Rechtssache T-283/22)
(2022/C 257/60)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Vadim Nikolaevich Moshkovich (Tambov, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, T. Bontinck, Rechtsanwältin A. Guillerme, Rechtsanwälte L. Burguin, M. Moretto, V. Villante und Rechtsanwältin M. Pirovano)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2022/397 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2022/396 des Rates vom 9. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (2) (im Folgenden: angefochtene Rechtsakte), für nichtig zu erklären, und |
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dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:
1. |
Verstoß gegen das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Schutz, gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die Begründungspflicht und gegen Art. 296 AEUV. |
2. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen die Kriterien für die Aufnahme in die Liste nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung der Grundrechte des Klägers auf Eigentum sowie auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 und 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union). |
4. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. |