4.4.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 148/47 |
Klage, eingereicht am 8. März 2022 — RT France/Rat
(Rechtssache T-125/22)
(2022/C 148/64)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: RT France (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt E. Piwnica)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt, mit den entsprechenden Rechtsfolgen,
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den Beschluss (GASP) 2022/351 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für nichtig zu erklären; |
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die Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für nichtig zu erklären; |
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dem Rat der Europäischen Union sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Der Beklagte habe die Verteidigungsrechte und den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens verletzt, die durch die Art. 41 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert seien; |
2. |
Der Beklagte habe die durch Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit verletzt; |
3. |
Der Beklagte habe die durch Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte unternehmerische Freiheit verletzt; |
4. |
Der Beklagte habe das sich aus Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergebende Diskriminierungsverbot verletzt. |