Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2023 –
KHG/EUIPO – Dreams (Dreamer)

(Rechtssache T‑608/22) ( 1 )

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Dreamer – Ältere Unionswortmarke DREAMS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“

1. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 14, 15, 65, 70)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Aus einer Unionsmarke bestehende ältere Marke – Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 18)

3. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 23, 24)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke Dreamer und Wortmarke DREAMS

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 36, 43, 52, 55, 61, 62, 71, 74)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 45, 46, 54)

6. 

Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(vgl. Rn. 72)

Tenor

1. 

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. Juni 2022 (Sache R 1975/2021-2) wird teilweise aufgehoben, soweit die Beschwerde in Bezug auf die von der angemeldeten Marke erfassten „Drucktücher aus textilem Material“ der Klasse 24 zurückgewiesen wurde.

2. 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. 

Die KHG GmbH & Co. KG und das EUIPO tragen jeweils ihre eigenen Kosten.


( 1 ) ABl. C 441 vom 21.11.2022.