Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 26. Juli 2023 –
Topas/EUIPO – Tarczyński (VEGE STORY)
(Rechtssache T‑434/22) ( 1 )
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke VEGE STORY – Ältere Unionswortmarke végé’ – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. |
Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage bei den Unionsgerichten – Zuständigkeit des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise – Ausschluss (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 188; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72 Abs. 2 und Art. 95) (vgl. Rn. 15, 16) |
2. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 21, 51-53) |
3. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Aus einer Unionsmarke bestehende ältere Marke – Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22) |
4. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 30) |
5. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken VEGE STORY und végé’ (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 38, 42, 46, 47, 49, 50, 60, 62) |
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Topas GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Tarczyński S.A. entstanden sind. |
3. |
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten. |