Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 6. September 2023 –
Pumpyanskiy/Rat
(Rechtssache T‑270/22) ( 1 )
„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – Einfrieren von Geldern – Aufnahme des Namens des Klägers in die Listen der betreffenden Personen, Einrichtungen und Organisationen – Beurteilungsfehler – Begriff des ‚führenden Geschäftsmanns‘ – Verhältnismäßigkeit“
1. |
Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Umfang der Kontrolle – Beweis für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – Pflicht der zuständigen Unionsbehörde, im Streitfall die Stichhaltigkeit der gegen die betroffenen Personen oder Organisationen angeführten Begründung nachzuweisen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/397 geänderten Fassung, Anhang; Verordnungen Nrn. 269/2014 und 2022/396 des Rates, Anhang) (vg. Rn. 31-33) |
2. |
Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Umfang der Kontrolle – Aufnahme des Klägers in die Liste im Anhang des angefochtenen Beschlusses aufgrund seiner Eigenschaft als führender Geschäftsmann, der in Wirtschaftssektoren tätig ist, die für die russische Regierung eine wesentliche Einnahmequelle darstellen – Öffentlich zugängliche Dokumente – Beweiswert (Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/397 geänderten Fassung, Anhang; Verordnungen Nrn. 269/2014 und 2022/396 des Rates, Anhang) (vgl. Rn. 35, 38-42) |
3. |
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Einfrieren von Geldern – Nichtigkeitsklage einer Person, die von einem Beschluss über das Einfrieren von Geldern betroffen ist – Beweislastverteilung – Auf ein Bündel von Indizien gestützter Beschluss – Beweiswert – Tragweite (Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/397 geänderten Fassung, Anhang; Verordnungen Nrn. 269/2014 und 2022/396 des Rates, Anhang) (vgl. Rn. 47-56, 58) |
4. |
Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Umfang der Kontrolle – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der bei Erlass der Entscheidung verfügbaren Informationen (Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/397 geänderten Fassung, Anhang; Verordnungen Nrn. 269/2014 und 2022/396 des Rates, Anhang) (vgl. Rn. 61, 62) |
5. |
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Einfrieren von Geldern bestimmter Personen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine – Einschränkung des Eigentumsrechts – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 17 und Art. 52 Abs. 1; Beschluss 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss [GASP] 2022/397 geänderten Fassung, Art. 1 Abs. 6, Art. 2 Abs. 3 und 4 sowie Anhang; Verordnung Nr. 269/2014 des Rates, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 sowie Verordnung 2022/396 des Rates, Anhang) (vgl. Rn. 74-78, 80-88, 90, 93, 95) |
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Dmitry Alexandrovich Pumpyanskiy trägt die Kosten. |
( 1 ) ABl. C 257 vom 4.7.2022.