Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. April 2023 –
Pinar Kuruyemiş Gida Ve Ihtiyaç Maddeleri Sanayi Ticaret/EUIPO – Yadex International (pinar KURUYEMIŞ)

(Rechtssache T‑147/22) ( 1 )

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke pinar KURUYEMIŞ – Ältere deutsche Wortmarke PINAR – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Recht auf Anhörung – Art. 94 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 – Aussetzung des Verfahrens – Art. 71 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625“

1. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage bei den Unionsgerichten – Voraussetzung für die Zulässigkeit – Klagegründe, die sich allein gegen die Entscheidung der Beschwerdekammern richten

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72 Abs. 1)

(vgl. Rn. 22)

2. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde bei den Beschwerdekammern – Aussetzung des Verfahrens – Ermessen der Beschwerdekammer

(Verordnung 2018/625 der Kommission, Art. 71 Abs. 1)

(vgl. Rn. 28)

3. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde bei den Beschwerdekammern – Aussetzung des Verfahrens – Voraussetzungen

(Verordnung 2018/625 der Kommission, Art. 71 Abs. 1)

(vgl. Rn. 29)

4. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 34, 35, 84, 85)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 37, 40)

6. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 43, 51)

7. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke pinar KURUYEMIŞ und Wortmarke PINAR

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 56, 66, 67, 72-77, 80-83, 89-93)

8. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Klanglicher Vergleich

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 71, 74)

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Pinar Kuruyemiş Gida Ve Ihtiyaç Maddeleri Sanayi Ticaret AŞ trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Yadex International GmbH für das Verfahren vor dem Gericht.


( 1 ) ABl. C 198 vom 16.5.2022.