23.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/41


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. November 2022 — Belaruskali/Rat

(Rechtssache T-528/22 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit)

(2023/C 24/57)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Belaruskali AAT (Soligorsk, Belarus), vertreten durch Rechtsanwalt V. Ostrovskis

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union, vertreten durch J. Rurarz, B. Driessen und A. Boggio-Tomasaz als Bevollmächtigte

Gegenstand

Mit ihrem auf die Art. 278 und 279 AEUV gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin die Aussetzung der Vollziehung des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. 2022, L 153, S. 77) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. 2022, L 153, S. 1), soweit diese Rechtsakte sie betreffen.

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.