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23.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/41 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. November 2022 — Belaruskali/Rat
(Rechtssache T-528/22 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit)
(2023/C 24/57)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Belaruskali AAT (Soligorsk, Belarus), vertreten durch Rechtsanwalt V. Ostrovskis
Antragsgegner: Rat der Europäischen Union, vertreten durch J. Rurarz, B. Driessen und A. Boggio-Tomasaz als Bevollmächtigte
Gegenstand
Mit ihrem auf die Art. 278 und 279 AEUV gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin die Aussetzung der Vollziehung des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. 2022, L 153, S. 77) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. 2022, L 153, S. 1), soweit diese Rechtsakte sie betreffen.
Tenor
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1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
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2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |