22.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 318/38 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juli 2022 — Lacapelle/Parlament
(Rechtssache T-240/22 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Mitglied des Parlaments - Ausschluss von der Teilnahme an Wahlbeobachtungsdelegationen des Parlaments - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Keine Dringlichkeit)
(2022/C 318/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Jean-Lin Lacapelle (Paris, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt F.-P. Vos)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (vertreten durch N. Görlitz und T. Lukácsi als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit seinem Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV begehrt der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung D-301937 der Ko-Vorsitzenden der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen vom 3. März 2022, mit der er bis zum Ende seines Abgeordnetenmandats (2019-2024) von der Teilnahme an Wahlbeobachtungsdelegationen des Europäischen Parlaments ausgeschlossen wurde.
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |