5.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 463/51


Beschluss des Gerichts vom 7. Oktober 2022 — OG u. a./Kommission

(Rechtssache T-101/22) (1)

(Nichtigkeitsklage - Delegierte Verordnung [EU] 2022/503 - Delegierte Verordnung [EU] 2021/2288 - Verordnung [EU] 2021/953 - Digitales COVID-Zertifikat der EU - Freizügigkeit - Beschränkungen - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit)

(2022/C 463/74)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: OG u. a. (vertreten durch Rechtsanwalt D. Gómez Fernández)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch E. Montaguti und J. Baquero Cruz als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Kläger der Sache nach erstens die Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2288 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Anerkennungszeitraums von Impfzertifikaten, die im Format des digitalen COVID-Zertifikats der EU ausgestellt werden und den Abschluss der ersten Impfserie bescheinigen (ABl. 2021, L 458, S. 459), und zweitens die Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/503 der Kommission vom 29. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ausnahme von Minderjährigen von dem einheitlichen Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten, die im Format des digitalen COVID-Zertifikats der EU ausgestellt werden (ABl. 2022, L 102, S. 8).

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

OG u. a. tragen ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


(1)  ABl. C 165 vom 19.4.2022.