7.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 424/30 |
Vorabentscheidungsersuchen des Rayonen sad Burgas (Bulgarien), eingereicht am 25. August 2022 — JD/OB
(Rechtssache C-562/22)
(2022/C 424/40)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Vorlegendes Gericht
Rayonen sad Burgas
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: JD
Beklagter: OB
Vorlagefragen
Unter Zugrundelegung von Art. 19 Abs. 3 Buchst. b EUV und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 AEUV: Stellen die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsvorschriften der Republik Bulgarien als Mitgliedstaat, wonach der Erwerb von Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen in Bulgarien von der Voraussetzung eines Aufenthalts von fünf Jahren im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats abhängt, eine Beschränkung dar, die gegen die Art. 18, 49, 63 und 345 AEUV verstößt?
Konkreter, stellt die genannte Voraussetzung für den Eigentumserwerb eine unverhältnismäßige Maßnahme dar, die dem Grunde nach gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 18 AEUV und die in den Art. 49 und 63 AEUV sowie in Art. 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Union verstößt?