|
31.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 418/12 |
Vorabentscheidungsersuchen des Vrchní soud v Praze (Tschechische Republik), eingereicht am 14. Juli 2022 — Česká národní skupina Mezinárodní federace hudebního průmyslu, z. s./I&Q GROUP, spol. s r.o., Hellspy SE
(Rechtssache C-470/22)
(2022/C 418/15)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Vorlegendes Gericht
Vrchní soud v Praze
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Česká národní skupina Mezinárodní federace hudebního průmyslu, z. s.
Beklagte: I&Q GROUP, spol. s r.o., Hellspy SE
Vorlagefragen
|
1. |
Steht der Sinn und Zweck der Richtlinie 2000/31/EG (1) einer Auslegung ihres Art. 14 Abs. 1 dahin gehend entgegen, dass die Verantwortlichkeit des Anbieters eines Hosting-Dienstes für den Inhalt der gespeicherten Informationen auch die Haftung für die Art der Erbringung eines solchen Dienstes einschließt? |
|
2. |
Ermöglicht der Sinn und Zweck der Richtlinie 2000/31/EG eine Auslegung ihres Art. 14 Abs. 1 dahin gehend, dass die darin enthaltenen Bestimmungen über die Beschränkung der Haftung eines Anbieters eines Hosting-Dienstes die privatrechtliche Haftung eines solchen Anbieters für die Wahl eines bestimmten Geschäftsmodells für die Erbringung dieses Dienstes nicht ausschließen können, selbst wenn dieses Modell die Möglichkeit bietet, von einer Urheberrechtsverletzung zu profitieren? |
|
3. |
Gilt die in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG vorgesehene Haftungsfreistellung auch für die Verantwortlichkeit des Anbieters eines Hosting-Dienstes, der die Auswahl von Informationen mittels einer Suchmaschine umfasst, für die Art, in der dieser bereitgestellt wird, wenn diese Art den Empfänger des Dienstes dazu veranlasst, Informationen ohne Zustimmung der Urheberrechtsinhaber, aber ohne aktive Beteiligung des Anbieters des Dienstes an der Urheberrechtsverletzung zu speichern? |
(1) Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (ABl. 2000, L 178, S. 1).