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5.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 340/22 |
Rechtsmittel, eingelegt am 5. Juli 2022 von Leon Leonard Johan Veen gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 27. April 2022 in der Rechtssache T-436/21, Veen/Europol
(Rechtssache C-444/22 P)
(2022/C 340/29)
Verfahrenssprache: Slowakisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Leon Leonard Johan Veen (vertreten durch Rechtsanwalt M. Mandzák)
Andere Partei des Verfahrens: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben; |
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die Sache zur Verhandlung an das Gericht zurückzuverweisen; |
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dem Gericht aufzugeben, über die Erstattung der Kosten des Verfahrens zu entscheiden. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Für das Rechtsmittel werden insgesamt vier Rechtsmittelgründe angeführt. Das Gericht habe die Sache rechtlich falsch beurteilt und das materielle Recht falsch angewandt, insbesondere hinsichtlich der Haftung der Beklagten für den Schaden und ihrer Verpflichtung, personenbezogene Daten im Rahmen eines Abgleichs zu verarbeiten. Das Gericht habe ferner das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Handeln der Beklagten und dem Schadensfall zu Unrecht verneint und das angefochtene Urteil unzureichend begründet.