6.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 45/4 |
Rechtsmittel, eingelegt am 2. Juni 2022 von Ahmad Aziz gegen den Beschluss des Gerichts (Neunte Kammer) vom 31. Mai 2022 in der Rechtsache T-128/22, Aziz/EDSB
(Rechtssache C-357/22 P)
(2023/C 45/06)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Ahmad Aziz (vertreten durch Rechtsanwalt L. Cuschieri)
Andere Partei des Verfahrens: Europäischer Datenschutzbeauftragter
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2022 hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) das Rechtsmittel als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen sowie Herrn Ahmad Aziz seine eigenen Kosten auferlegt.