16.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 311/2


Rechtsmittel, eingelegt am 24. Februar 2022 von HG gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2021 in der Rechtssache T-693/16 P RENV-RX, HG/Kommission

(Rechtssache C-150/22 P)

(2022/C 311/03)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: HG (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Mit Beschluss vom 30. Juni 2022 hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) das Rechtsmittel wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichtshofs zurückgewiesen und dem Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten auferlegt.