16.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/2 |
Rechtsmittel, eingelegt am 24. Februar 2022 von HG gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2021 in der Rechtssache T-693/16 P RENV-RX, HG/Kommission
(Rechtssache C-150/22 P)
(2022/C 311/03)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: HG (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Mit Beschluss vom 30. Juni 2022 hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) das Rechtsmittel wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichtshofs zurückgewiesen und dem Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten auferlegt.