Rechtssache C-680/22 P

DD

gegen

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Dezember 2024

„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Statut der Beamten der Europäischen Union und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union – Bedienstete auf Zeit – Disziplinarverfahren – Verwaltungsuntersuchung – Begriff ‚Plagiat‘ – Ernennung eines Untersuchungsbeauftragten durch die Anstellungsbehörde, zu dem sie eine Geschäftsbeziehung unterhält – Interessenkonflikt – Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Objektive Unparteilichkeit – Artikel 17a – Freiheit der Meinungsäußerung des Beamten – Art. 11, 12 und 21 – Beachtung der Grundsätze der Loyalität und Unparteilichkeit“

  1. Beamte – Disziplinarordnung – Untersuchung vor Einleitung des Disziplinarverfahrens – Recht auf eine gute Verwaltung – Erfordernis der Unparteilichkeit – Bedeutung – Anfechtung – Beweislast

    (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41; Beamtenstatut, Anhang IX Art. 2)

    (Rn. 28-33, 37)

  2. Beamte – Rechte und Pflichten – Freiheit der Meinungsäußerung – Ausübung – Grenzen – Ansehen des Amtes – Loyalitätspflicht – Handlungen, die dem Ansehen des Amtes abträglich sind – Begriff – Plagiierter Dienstvermerk – Einbeziehung

    (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 11 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1; Statut der Beamten, Art. 11, 12, 17a Abs. 1 und Art. 21; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 11 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 50-53, 55-57, 63-68)

  3. Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Rechtmäßigkeit – Betroffener, der im Einklang mit dem nationalen Recht gehandelt hat – Keine Auswirkung

    (Beamtenstatut, Art. 86)

    (vgl. Rn. 54)

  4. Beamte – Disziplinarordnung – Untersuchung vor Einleitung des Disziplinarverfahrens – Ermessen der Verwaltung – Grenzen – Verpflichtung, dem Betroffenen mitzuteilen, gegen welche Bestimmungen ein Verstoß vorliegen soll – Grenzen

    (Beamtenstatut, Art. 86 Abs. 1 und 2 sowie Anhang IX, Art. 1 und 2)

    (vgl. Rn. 81-85)

Siehe Text der Entscheidung.