Rechtssache C‑268/22
Vitol SA
gegen
Belgische Staat
(Vorabentscheidungsersuchen der
Nederlandstalige rechtbank van eerste aanleg Brussel)
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien – Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1194/2013 – Zulässigkeit – Fehlen einer von der Klägerin des Ausgangsverfahrens erhobenen Nichtigkeitsklage – Einführer – Feststellung von Dumping – Zu berücksichtigende Kriterien“
Vorlagefragen – Gültigkeitsprüfung – Frage nach der Gültigkeit einer nicht nach Art. 263 AEUV angefochtenen Entscheidung – Von einer Gesellschaft, die offenkundig nicht zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage befugt war, im Ausgangsverfahren erhobene Klage – Zulässigkeit
(Art. 263 Abs. 4 und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV)
(vgl. Rn. 34-35, 50)
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Individuelle Betroffenheit – Kriterien – Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen – Individuelle Betroffenheit eines unabhängigen Einführers – Fehlen von Umständen, die eine besondere Situation begründen, die den Einführer aus dem Kreis aller übrigen Marktteilnehmer heraushebt – Fehlende individuelle Betroffenheit
(Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 1194/2013 des Rates in der durch die Verordnung 2017/1578 geänderten Fassung)
(vgl. Rn. 37-39, 41-49)
Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Dumpingspanne – Bestimmung des Normalwerts – Rückgriff auf den rechnerisch ermittelten Wert – Berechnung der Produktionskosten anhand der Aufzeichnungen – Ausnahme – Mit der Produktion und dem Verkauf der untersuchten Ware verbundene Kosten, die nicht in angemessener Weise in diese Aufzeichnungen aufgenommen wurden – Den Organen obliegende Beweislast – Keine Beweise für eine unangemessene Berücksichtigung der mit der Produktion und dem Verkauf verbundenen Kosten in den Aufzeichnungen – Ungültigkeit der Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen
(Verordnung Nr. 1225/2009 des Rates, Art. 2 Abs. 5; Verordnung Nr. 1194/2013 des Rates in der durch die Verordnung 2017/1578 geänderten Fassung, Art. 1 und 2)
(vgl. Rn. 66-69, 72)
Nichtigkeitsklage – Nichtigkeitsurteil – Umfang – Absolute Rechtskraft – Umfang – Berücksichtigung sowohl der Begründung als auch des Tenors – Auswirkungen des Nichtigkeitsurteils – Keine Wirkung erga omnes
(Art. 264 und 266 AEUV)
(vgl. Rn. 70, 71)
Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Schaden – Kumulative Beurteilung der Auswirkungen der Einfuhren aus mehr als einem Land, das Gegenstand von Antidumpinguntersuchungen ist – Voraussetzungen – Art. 3 Abs. 4 der Grundverordnung – Durchführungsverordnung, mit der das Vorliegen einer Schädigung nicht rechtlich hinreichend nachgewiesen wird – Ungültigkeit
(Verordnung Nr. 1225/2009 des Rates, Art. 3 Abs. 4, 6 und 7; Verordnung Nr. 1194/2013 des Rates in der durch die Verordnung 2017/1578 geänderten Fassung, Art. 1; Verordnung 2018/1570 der Kommission)
(vgl. Rn. 74-77)