Verbundene Rechtssachen C‑160/22 P und C‑161/22 P

Europäische Kommission

gegen

HB

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 26. September 2024

„Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags – Rückforderungsbeschluss der Europäischen Kommission, der nach Unterzeichnung des Vertrags erlassen wurde – Rechtsnatur – Beschluss, der nicht ausschließlich Wirkungen im Rahmen dieses Vertrags erzeugt – Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Verwaltungsrechtliche Maßnahmen – Ausübung hoheitlicher Befugnisse – Nichtigkeitsklage – Art. 263 AEUV – Zuständigkeit der Unionsgerichte“

  1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Klage bezüglich eines Rechtsstreits, der ausschließlich durch vertragliche Beziehungen bestimmt wird – Unzuständigkeit der Unionsgerichte – Unzulässigkeit

    (Art. 263, 272 und 274 AEUV)

    (vgl. Rn. 48-52)

  2. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Klage bezüglich eines Rechtsstreits, dem ein Vertrag zwischen dem Kläger und einem Organ zugrunde liegt – Rechtswirkungen, die außerhalb der vertraglichen Beziehung angesiedelt sind und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen – Beschluss, mit dem eine Unregelmäßigkeit geahndet wird, die vor dem Abschluss eines Vertrages begangen wurde und sich nicht auf die Erfüllung dieses Vertrages bezieht – Beschluss, der den Schutz der finanziellen Interessen der Union zum Ziel hat – Einbeziehung

    (Art. 263 AEUV)

    (vgl. Rn. 57, 64, 65)

Siehe Text der Entscheidung.