31.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 271/6


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. Juni 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État — Frankreich) — Saint-Louis Sucre/Premier ministre, Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation, SICA des betteraviers d’Étrépagny

(Rechtssache C-183/22 (1), Saint-Louis Sucre [Anerkennung einer Erzeugerorganisation])

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verordnung [EU] Nr. 1308/2013 - Satzung der Erzeugerorganisationen - Art. 153 Abs. 1 Buchst. b - Grundsatz der Mitgliedschaft in nur einer einzigen Erzeugerorganisation - Tragweite - Art. 153 Abs. 2 Buchst. c - Demokratische Kontrolle der Erzeugerorganisation und der innerhalb dieser Organisation von den Mitgliedern, die Erzeuger sind, getroffenen Entscheidungen - Kontrolle bestimmter Mitglieder der Erzeugerorganisation durch eine Person)

(2023/C 271/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Saint-Louis Sucre

Beklagte: Premier ministre, Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation, SICA des betteraviers d’Étrépagny

Tenor

1.

Art. 153 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in der durch die Verordnung (EU) 2017/2393 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 geänderten Fassung

ist dahin auszulegen, dass

sich das Erfordernis der Mitgliedschaft in einer einzigen Erzeugerorganisation ausschließlich auf ihre Mitglieder bezieht, die Erzeuger sind.

2.

Art. 153 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 1308/2013 in der durch die Verordnung 2017/2393 geänderten Fassung

ist dahin auszulegen, dass

für die Feststellung, ob die Satzung einer Erzeugerorganisation Vorschriften enthält, die es den ihr angeschlossenen Erzeugern ermöglichen, ihre Organisation und die von ihr getroffenen Entscheidungen demokratisch zu kontrollieren, die für die Anerkennung dieser Organisation zuständige nationale Behörde

prüfen muss, ob eine Person bestimmte Mitglieder der Erzeugerorganisation kontrolliert, wobei nicht nur zu berücksichtigen ist, ob diese Person am Gesellschaftskapital dieser Mitglieder beteiligt ist, sondern auch, ob sie mit ihnen andere Arten von Beziehungen unterhält, wie etwa bei Mitgliedern, die keine Erzeuger sind, deren Mitgliedschaft in demselben berufsständischen Verband oder bei angeschlossenen Erzeugern die Wahrnehmung von Führungsverantwortung in einem solchen Verband;

nachdem sie festgestellt hat, dass die der Erzeugerorganisation angeschlossenen Erzeuger die Stimmenmehrheit in der Generalversammlung der Organisation auf sich vereinen, auch prüfen muss, ob aufgrund der Stimmenverteilung zwischen den Mitgliedern, die nicht von anderen Personen kontrolliert werden, ein oder mehrere Mitglieder, die keine Erzeuger sind, aufgrund eines bestimmenden Einflusses, den sie dadurch ausüben könnten, die Entscheidungen der Erzeugerorganisation auch ohne Mehrheit kontrollieren können.


(1)  ABl. C 213 vom 30.5.2022.