31.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 271/6


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 15. Juni 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio — Italien) — BM, NP/Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca — MIUR

(Rechtssache C-132/22 (1), Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca [Besondere Ranglisten])

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung [EU] Nr. 492/2011 - Art. 3 Abs. 1 - Hindernis - Gleichbehandlung - Einstufungsverfahren zur Vergabe von Stellen an bestimmten nationalen öffentlichen Einrichtungen - Zulassungsbedingung, die an die in diesen Einrichtungen erworbene frühere Berufserfahrung geknüpft ist - Nationale Regelung, nach der die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Berufserfahrung nicht berücksichtigt werden darf - Rechtfertigung - Ziel der Bekämpfung von prekärer Beschäftigung)

(2023/C 271/07)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: BM, NP

Beklagter: Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca — MIUR

Tenor

Art. 45 AEUV und Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union

sind dahin auszulegen, dass

sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass nur Bewerber, die eine bestimmte Berufserfahrung an nationalen öffentlichen Hochschuleinrichtungen für Kunst, Musik und Tanz erworben haben, zu einem Verfahren zur Aufnahme in Ranglisten, die erstellt werden, um mittels unbefristeter und befristeter Arbeitsverträge Personal in diese Einrichtungen einzustellen, zugelassen werden können und die somit verhindert, dass für die Zwecke der Zulassung zu diesem Verfahren die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Berufserfahrung berücksichtigt wird.


(1)  ABl. C 207 vom 23.5.2022.