3.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 2/42


Klage, eingereicht am 15. Oktober 2021 — Siremar/Kommission

(Rechtssache T-668/21)

(2022/C 2/58)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Sicilia Regionale Marittima SpA — Siremar (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: B. Nascimbene, F. Rossi Dal Pozzo und A. Moriconi)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss vom 17. Juni 2021 in Bezug auf die Art. 2 und 3 für nichtig zu erklären,

hilfsweise, die Art. 5 und 6 des Beschlusses, mit denen die Rückforderung der mutmaßlichen Beihilfe angeordnet und diese Rückforderung für sofort fällig und wirksam erklärt wird, für nichtig zu erklären,

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf drei Gründe.

1.

Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 und 108 Abs. 2 AEUV sowie gegen die Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2004

Insoweit wird geltend gemacht, dass der angefochtene Beschluss bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV — auch unter Bezugnahme auf die Leitlinien von 2004 — insoweit rechtsfehlerhaft sei, als geschlossen worden sei, dass die Beihilfe für die Rettung von Siremar unrechtmäßig um ein Jahr verlängert worden und mit den unionsrechtlichen Beihilfevorschriften unvereinbar sei.

2.

Verstoß gegen die Art. 107 Abs. 1 und 108 Abs. 2 AEUV in Bezug auf die Befreiung von der Entrichtung bestimmter Steuern

Insoweit wird geltend gemacht, dass der Anspruch auf die fragliche Steuerbefreiung den allgemein für Insolvenzverfahren geltenden Bedingungen unterliege.

3.

Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung in Bezug auf die Dauer des Verfahrens und die daraus folgende Rechtswidrigkeit der Anordnung der Rückforderung

Insoweit wird geltend gemacht, dass das beanstandete Ermittlungsverfahren übermäßig lange gedauert habe und gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie gegen die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze verstoße.