22.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 471/53


Klage, eingereicht am 20. September 2021 — TestBioTech/Kommission

(Rechtssache T-606/21)

(2021/C 471/75)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: TestBioTech eV (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Smith)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss der Beklagten vom 8. Juli 2021 für nichtig zu erklären, mit dem sie es abgelehnt hat, den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/66 (1) der Beklagten, mit dem der Monsanto Europe SA gestattet wurde, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 (2) genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87751 × MON 87701 × MON 87708 × MON 89788 und ihre Unterkombinationen in der EU in den Verkehr zu bringen, zu widerrufen oder abzuändern,

jede weitere als geeignet angesehene Maßnahme anzuordnen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Erster Klagegrund: Die Beklagte habe dadurch einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, dass sie die potenziellen Auswirkungen auf die Genausprägung („gene expression“) von Genakkumulation („gene stacking“), wenn diese mit dem Einsatz von Herbiziden einhergehe, nicht oder nicht angemessen berücksichtigt habe und/oder keine angemessene Prüfung unter realen Bedingungen des wiederholten und/oder hohen Einsatzes von zwei Herbiziden verlangt habe, die die veränderte Sojabohne toleriert.

2.

Zweiter Klagegrund: Die Beklagte habe dadurch einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, dass sie das Potenzial für Toxizität, Immunogenität und/oder Allergenität in der veränderten Sojabohne als Folge synergetischer Effekte zwischen den Proteinen, die diese Sojabohne aufgrund der genetischen Veränderung aufweise, natürlich vorkommender Protease-Hemmer in Sojabohnen, Exposition gegenüber Herbiziden und/oder Herbizidrückständen in der Ernte nicht oder nicht angemessen berücksichtigt habe und/oder keine Durchführung von Tierfütterungsversuchen der Sorte verlangt habe.


(1)  ABl. 2021, L 26, S. 44.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. 2003, L 268, S. 1).