25.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 431/43 |
Klage, eingereicht am 18. August 2021 — IMG/Kommission
(Rechtssache T-509/21)
(2021/C 431/51)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: International Management Group (IMG) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi und Rechtsanwalt J.-Y. de Cara)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Klage zulässig und begründet ist; entsprechend |
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den zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 31. Januar 2019 (Rechtssachen C-183/17 P und C-184/17 P) ergangenen Beschluss der Kommission vom 8. Juni 2021, nach dem sie nicht für die Ausführung des Haushalts der Union nach den gemäß deren Haushaltsordnung für internationale Organisationen geltenden Modalitäten der indirekten Ausführung in Betracht kommt, für nichtig zu erklären; |
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die Beklagte zu verurteilen, den materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen; |
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der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht fünf Klagegründe geltend.
1. |
Verstoß gegen Art. 266 AEUV (Verletzung der Rechtskraft des Urteils des Gerichtshofs vom 31. Januar 2019) |
2. |
Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und gegen die Sorgfaltspflicht (Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) |
3. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit |
4. |
Rechtsfehler und offensichtliche Beurteilungsfehler |
5. |
Nichteinhaltung einer angemessenen Frist |