23.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/26


Klage, eingereicht am 29. Juni 2021 — Coinbase/EUIPO — bitFlyer (coinbase)

(Rechtssache T-366/21)

(2021/C 338/34)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Coinbase, Inc. (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Nordemann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: bitFlyer Inc. (Tokio, Japan)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke coinbase mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 308 248 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. April 2021 in der Sache R 1751/2020-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.