12.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/48


Klage, eingereicht am 19. Februar 2021 — Numbi/Rat

(Rechtssache T-112/21)

(2021/C 128/60)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: John Numbi (Kinshasa, Demokratische Republik Kongo) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und P. De Wolf sowie Rechtsanwältinnen A. Guillerme und T. Payan,)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2020/2033 des Rates vom 10. Dezember 2020 für nichtig zu erklären, soweit der Kläger damit in Nr. 5 des Anhangs dieses Beschlusses belassen wird;

die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2021 des Rates vom 10. Dezember 2020 für nichtig zu erklären, soweit der Kläger damit in Nr. 5 des Anhangs dieser Verordnung belassen wird;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-103/21, Boshab/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.