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12.4.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 128/46 |
Klage, eingereicht am 19. Februar 2021 — Amisi Kumba/Rat
(Rechtssache T-107/21)
(2021/C 128/56)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Gabriel Amisi Kumba (Kinshasa, Demokratische Republik Kongo) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck, P. De Wolf, A. Guillerme und T. Payan)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2020/2033 des Rates vom 10. Dezember 2020 für nichtig zu erklären, soweit der Kläger damit in Nr. 2 des Anhangs dieses Beschlusses belassen wird; |
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die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2021 des Rates vom 10. Dezember 2020 für nichtig zu erklären, soweit der Kläger damit in Nr. 2 des Anhangs dieser Verordnung belassen wird; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-103/21, Boshab/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.