1.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 72/34


Klage, eingereicht am 19. Januar 2021 — Amazon.com u. a./Kommission

(Rechtssache T-19/21)

(2021/C 72/46)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Amazon.com, Inc. (Wilmington, Delaware, USA), Amazon Services Europe Sàrl (Luxemburg, Luxemburg), Amazon EU Sàrl (Luxemburg), Amazon Europe Core Sàrl (Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Komninos und G. Tantulli)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den Beschluss C(2020) 7692 final der Europäischen Kommission vom 10. November 2020 insoweit für nichtig zu erklären, als er Italien von der Untersuchung und von den Rechtsfolgen des Art. 11 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 ausnimmt;

der Kommission die mit diesem Verfahren verbundenen Kosten und Aufwendungen der Klägerinnen aufzuerlegen.

Klagegrund und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund, mit dem sie geltend machen, dass der angefochtene Beschluss Italien rechtswidrig von der Sache AT.40703 und von den Rechtsfolgen des Art. 11 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 ausnehme. Dadurch verstoße der angefochtene Beschluss gegen Art. 11 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 und beeinträchtige dessen praktische Wirksamkeit und/oder umgehe Art. 11 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003, wodurch dieser seinen Zweck verfehle.