Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 23. Februar 2022 –
Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/EUIPO – Schuju (Хозяин)

(Rechtssache T‑184/21) ( 1 )

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke Хозяин – Ältere nationale Bildmarke хозяюшка – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“

1. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Änderung des Rechtsstreits, wie er der Beschwerdekammer unterbreitet wurde – Unzulässigkeit

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 188)

(vgl. Rn. 17)

2. 

Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 27, 28, 30, 79-81)

3. 

Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 31)

4. 

Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 34-36)

5. 

Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Bestimmung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 177 Abs. 1 Buchst. d)

(vgl. Rn. 40, 41)

6. 

Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke Хозяин und Bildmarke хозяюшка

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 45, 60, 70, 78, 95, 105)

7. 

Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 46, 47, 56, 57)

8. 

Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)

(vgl. Rn. 92)

9. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens – Berücksichtigung ausschließlich der Unionsregelung – Keine Bindung der Unionsinstanzen durch Entscheidungen der nationalen Behörden

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)

(vgl. Rn. 99, 103)

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 242 vom 21.6.2021.