28.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/38


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2021 — Rooken u. a./Parlament

(Rechtssache T-723/21 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglieder des Parlaments - Im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise stehende Voraussetzungen für den Zugang zu den Gebäuden des Parlaments an dessen drei Arbeitsorten - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

(2022/C 95/53)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Robert Jan Rooken (Muiderberg, Niederlande) und die 8 weiteren Klägerinnen und Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (vertreten durch Rechtsanwalt P. de Bandt, Rechtsanwältin M. Gherghinaru und Rechtsanwalt L. Panepinto)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (vertreten durch S. Alves und A.-M. Dumbrăvan als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung des Präsidiums des Parlaments vom 27. Oktober 2021 über außerordentliche Regelungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die für den Zugang zu den Gebäuden des Parlaments an dessen drei Arbeitsorten gelten

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Der Beschluss vom 15. November 2021, Rooken u. a./Parlament (T-723/21 R) wird aufgehoben.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.