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25.4.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/39 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Februar 2022 — WO/Europäische Staatsanwaltschaft
(Rechtssache T-603/21 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - Verordnung [EU] 2017/1939 - Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft - Ernennung eines der von Litauen benannten Bewerber - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Missachtung der Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
(2022/C 171/53)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragsteller: WO (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Vitkovskis)
Antragsgegnerin: Europäische Staatsanwaltschaft
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung Nr. 28/2021 des Kollegiums der Europäischen Staatsanwaltschaft vom 21. April 2021, mit der die Bewerbung des Antragstellers für das Amt eines Delegierten Europäischen Staatsanwalts abgelehnt wurde
Tenor
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1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
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2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |