25.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/39


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Februar 2022 — WO/Europäische Staatsanwaltschaft

(Rechtssache T-603/21 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - Verordnung [EU] 2017/1939 - Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft - Ernennung eines der von Litauen benannten Bewerber - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Missachtung der Formerfordernisse - Unzulässigkeit)

(2022/C 171/53)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragsteller: WO (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Vitkovskis)

Antragsgegnerin: Europäische Staatsanwaltschaft

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung Nr. 28/2021 des Kollegiums der Europäischen Staatsanwaltschaft vom 21. April 2021, mit der die Bewerbung des Antragstellers für das Amt eines Delegierten Europäischen Staatsanwalts abgelehnt wurde

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.