27.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/28


Beschluss des Gerichts vom 21. Dezember 2022 — Swissgrid/Kommission

(Rechtssache T-127/21) (1)

(Nichtigkeitsklage - Energie - Europäische Plattformen für den Austausch von Standardprodukten für Regelarbeit - Beteiligung der Schweiz - Art. 1 Abs. 6 und 7 der Verordnung (EU) 2017/2195 - Schreiben der Kommission, in dem die Beteiligung des schweizerischen Übertragungsnetzbetreibers abgelehnt wird - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

(2023/C 71/37)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Swissgrid AG (Aarau, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwälte P. De Baere, P. L’Ecluse, K. T’Syen und Rechtsanwältin V. Lefever)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch O. Beynet und B. De Meester als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem von einer Direktorin der Generaldirektion Energie der Kommission unterzeichneten Schreiben enthalten sei, mit der die Kommission es abgelehnt habe, nach Art. 1 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (ABl. 2017, L 312, S. 6) die Teilnahme der Schweiz an europäischen Plattformen für den Austausch von Standardprodukten für Regelarbeit, insbesondere an der Plattform Trans European Replacement Reserves Exchange (Transeuropäischer Austausch von Ersatzreserven, TERRE) zu genehmigen.

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Swissgrid AG trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 189 vom 17.5.2021.