16.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 15/38 |
Urteil des Gerichts vom 9. November 2022 — Société Elmar Wolf/EUIPO — Fuxtec (Darstellung eines Tierkopfes)
(Rechtssache T-596/21) (1)
(Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke, die einen Kopf darstellt - Ältere nationale Bildmarke, die einen Hundekopf darstellt - Ältere internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke, die einen Hundekopf darstellt - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] Nr. 207/2009 - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr)
(2023/C 15/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Société Elmar Wolf (Wissembourg, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Boespflug)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Fuxtec GmbH (Herrenberg, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Hammer und C. Koller)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 5. Juli 2021 (Sache R 2834/2019-4).
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Da die Société Elmar Wolf mit ihren Anträgen unterlegen ist, sind ihr gemäß dem Antrag des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Kosten aufzuerlegen. |