22.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/34 |
Urteil des Gerichts vom 29. März 2023 — Tinnus Enterprises/EUIPO — Mystic Products und Koopman International (Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten)
(Rechtssache T-578/21) (1)
(Gemeinschaftsgeschmackmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten darstellt - Nichtigkeitsgrund - Nichterfüllung der Schutzvoraussetzungen - Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002 - Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind - Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002)
(2023/C 179/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Tinnus Enterprises LLC (Plano, Texas, USA) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Wuttke und J. Lewandowski)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Mystic Products Import & Export, SL (Badalona, Spanien)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Koopman International BV (Amsterdam, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwälte G. van den Bergh, A. van Hoek und B. Brouwer)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung und Änderung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Juli 2021 (Sache R 1005/2018-3).
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Tinnus Enterprises LLC trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Koopman International BV entstanden sind. |