18.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/21


Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2023 — Vendrame/Kommission

(Rechtssache T-379/21) (1)

(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Abschlussbericht des OLAF über seine Untersuchung zur Erfüllung eines durch den EEF finanzierten Dienstleistungsvertrags - Verweigerung des Zugangs - Ausnahmeregelung zum Schutz des Entscheidungsprozesses - Ausnahmeregelung zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Allgemeine Vermutung - Begründungspflicht)

(2023/C 329/30)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Michele Vendrame (Venedig, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Sciaudone)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch C. Ehrbar und A. Spina als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV begehrt der Kläger die Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 26. April 2021 mit dem es ihm den Zugang zu seinem Abschlussbericht und dessen Anhängen nach Abschluss der Untersuchung OC/2019/0766/B4 verweigert hat.

Tenor

1.

Der Beschluss vom 26. April 2021, mit dem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Herrn Michele Vendrame den Zugang zu seinem Abschlussbericht und dessen Anhängen nach Abschluss der Untersuchung OC/2019/0766/B4 verweigert hat, wird für nichtig erklärt.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)   ABl. C 401 vom 4.10.2021.