5.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 463/30 |
Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2022 — SV/EIB
(Rechtssache T-311/21) (1)
(Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beurteilung der Leistung - Beförderung - Verwaltungsbeschwerde - Besonderes Verfahren für Beurteilungsentscheidungen - Grundsatz der Übereinstimmung zwischen der Verwaltungsbeschwerde und der anschließenden Klage - Umfang der Kontrolle - Begründungspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Haftung)
(2022/C 463/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: SV (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (vertreten durch K. Carr und G. Faedo als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union beantragt der Kläger zum einen, seinen Beurteilungsbericht 2019 und die nachfolgenden, im Rahmen des besonderen Verwaltungsbeschwerdeverfahrens für die Beurteilungsentscheidungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) erlassenen Entscheidungen aufzuheben, und zum anderen, den ihm dadurch angeblich entstandenen Schaden zu ersetzen.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
SV trägt die Kosten. |