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26.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 223/21 |
Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2023 — Bastion Holding u. a./Kommission
(Rechtssache T-289/21) (1)
(Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in den Niederlanden - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen - Begründungspflicht)
(2023/C 223/28)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: Bastion Holding BV (Amsterdam, Niederlande) und die 35 weiteren Klägerinnen, die im Anhang dieses Urteils aufgeführt sind (vertreten durch Rechtsanwalt B. Braeken, Rechtsanwältin X. Y. G. Versteeg, Rechtsanwalt T. Hieselaar und Rechtsanwältin L. Elzas)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch V. Bottka und M. Farley als Bevollmächtigte)
Streithelfer auf Seiten der Beklagten: Königreich der Niederlande (vertreten durch J. Langer und M. Bulterman als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehren die Klägerinnen die Nichtigerklärung des Beschlusses K(2021) 1872 endg. der Kommission vom 15. März 2021 — Staatliche Beihilfe SA.62241 (2021/N) — Niederlande — Dritte Änderung der Regelung betreffend direkte Fixkosten-Beihilfen für Unternehmen, die vom Ausbruch der COVID-19-Pandemie betroffen sind
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Bastion Holding BV und die weiteren Klägerinnen, die im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission. |
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3. |
Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten |