21.8.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 296/28 |
Urteil des Gerichts vom 5. Juli 2023 — Nevinnomysskiy Azot und NAK „Azot“/Kommission
(Rechtssache T-126/21) (1)
(Dumping - Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland - Endgültige Antidumpingzölle - Antrag auf eine Auslaufüberprüfung - Art. 11 Abs. 2 der Verordnung [EU] 2016/1036 - Art. 5 Abs. 3 und 9 der Verordnung 2016/1036 - Gesetzliche Frist - Genügend Beweise - Verfahren zur Anforderung noch fehlender Informationen - Nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorgelegte Informationen)
(2023/C 296/30)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: AO Nevinnomysskiy Azot (Nevinnomyssk, Russland), AO Novomoskovskaya Aktsionernaya Kompania NAK „Azot“ (Novomoskovsk, Russland) (vertreten durch Rechtsanwältin P. Vander Schueren und Rechtsanwalt T. Martin-Brieu)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch G. Luengo und P. Němečková als Bevollmächtigte)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Fertilizers Europe (vertreten durch Rechtsanwälte B. O’Connor und M. Hommé)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Klägerinnen die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 der Kommission vom 15. Dezember 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2020, L 425, S. 21).
Tenor
1. |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 der Kommission vom 15. Dezember 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates wird für nichtig erklärt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der AO Nevinnomysskiy Azot und der AO Novomoskovskaya Aktsionernaya Kompania NAK „Azot“ entstanden sind. |
3. |
Fertilizers Europe trägt ihre eigenen Kosten. |