27.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/28


Urteil des Gerichts vom 27. April 2022 — Boshab/Rat

(Rechtssache T-103/21) (1)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Belassung des Namens des Klägers auf den Listen der betroffenen Personen - Recht auf Anhörung - Nachweis der Begründetheit der Aufnahme und der Belassung auf den Listen - Offensichtliche Beurteilungsfehler - Fortdauer der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die dem Erlass der restriktiven Maßnahmen zugrunde gelegen haben)

(2022/C 244/36)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Évariste Boshab (Kinshasa, Demokratische Republik Kongo) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Bontinck und P. De Wolf sowie Rechtsanwältinnen A. Guillerme und T. Payan)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch S. Lejeune)

Gegenstand

Mit seiner auf Art. 263 AEUV gestützten Klage beantragt der Kläger die Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses (GASP) 2020/2033 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. 2020, L 419, S. 30) und zum anderen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2021 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Durchführung von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen (ABl. 2020, L 419, S. 50), soweit sie ihn betreffen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Évariste Boshab trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 128 vom 12.4.2021.