5.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/32


Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2022 — VI/Kommission

(Rechtssache T-20/21) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/363/18 - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Gleichbehandlung - Beständigkeit der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses)

(2022/C 340/43)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: VI (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta und V. Villante)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Lilamand, D. Milanowska und A.-C. Simon als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage gemäß Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin zum einen die Aufhebung erstens der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EPSO/AD/363/18, sie nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufzunehmen, zweitens der Entscheidung dieses Prüfungsausschusses, ihren Antrag auf Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung zurückzuweisen, drittens der Entscheidung der Kommission vom 20. August 2019, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, viertens der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/363/18 vom 11. Oktober 2018 zur Erstellung zweier Reservelisten, von denen die Kommission Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in den Fachgebieten Zoll und Steuern einstellen soll, und fünftens der Reserveliste des Auswahlverfahrens sowie zum anderen Ersatz des Schadens, der ihr entstanden sein soll.

Tenor

1.

Die nach Überprüfung getroffene Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/363/18 vom 27. Februar 2020, den Namen von VI nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 128 vom 12.4.2021.