25.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/29


Urteil des Gerichts vom 2. März 2022 — Fabryki Mebli „Forte“/EUIPO — Bog-Fran (Möbelstück)

(Rechtssache T-1/21) (1)

(Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Möbelstück darstellt - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002 - Offenbarung des älteren Musters - Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 - Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht ergangen ist - Rechtskraft)

(2022/C 171/37)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Fabryki Mebli „Forte“ S.A. (Ostrów Mazowiecka, Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt H. Basiński)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Bog-Fran sp. z o.o. sp.k. (Warschau, Polen) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Mikosza und E. Guissart)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. Oktober 2020 (Sache R 595/2020-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Bog-Fran und Fabryki Mebli „Forte“

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Fabryki Mebli „Forte“ S.A. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Bog-Fran sp. z o.o. sp.k. entstanden sind.


(1)  ABl. C 62 vom 22.2.2021.