25.4.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/29 |
Urteil des Gerichts vom 2. März 2022 — Fabryki Mebli „Forte“/EUIPO — Bog-Fran (Möbelstück)
(Rechtssache T-1/21) (1)
(Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Möbelstück darstellt - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002 - Offenbarung des älteren Musters - Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 - Entscheidung, die nach Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht ergangen ist - Rechtskraft)
(2022/C 171/37)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Fabryki Mebli „Forte“ S.A. (Ostrów Mazowiecka, Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt H. Basiński)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Bog-Fran sp. z o.o. sp.k. (Warschau, Polen) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Mikosza und E. Guissart)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. Oktober 2020 (Sache R 595/2020-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Bog-Fran und Fabryki Mebli „Forte“
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Fabryki Mebli „Forte“ S.A. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Bog-Fran sp. z o.o. sp.k. entstanden sind. |