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7.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 64/16 |
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 9. November 2021 — BA gegen Finanzamt X
(Rechtssache C-670/21)
(2022/C 64/25)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Köln
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: BA
Beklagte: Finanzamt X
Vorlagefrage
Sind die Art. 63 Abs. 1, 64 und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer vorsieht, dass ein zum Privatvermögen gehörendes bebautes Grundstück, welches in einem Drittland (hier: Kanada) belegen ist und zu Wohnzwecken vermietet wird, mit seinem vollen Wert angesetzt wird, während ein Grundstück des Privatvermögens, welches im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist und zu Wohnzwecken vermietet wird, lediglich mit 90 von Hundert seines Werts bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt wird?